AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nantys AG
(AGB Nantys AG)

1. Korrespondenzadresse

Nantys AG
Optingenstrasse 18
3013 Bern
Tel: +41 31 335 65 70

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsvorfälle der Nantys AG (nachfolgend Nantys). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Nantys, soweit keine anderen oder zusätzliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern diesen vorgängig durch die Nantys nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Massgeblich ist die jeweils aktuelle, unter www.nantys.com publizierte Version.

 

2. Vertragsabschluss

Die AGB’s treten immer da in Kraft, wo keine oder keine andere Regelung getroffen wurde. Der Auftraggeber akzeptiert mit seiner Bestellung/seinem Auftrag diese AGB als verstanden und akzeptiert in allen, den jeweiligen Bereich betreffenden Punkten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Offerten der Nantys während 30 Tagen gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung durch die Auftraggeber zustande. Aufträge können der Nantys via E-Mail, Briefpost oder durch persönliche Übergabe zugestellt werden. Die Nantys kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.

Spezielle Bestimmungen für die Überlassung von Software der Nantys zur Nutzung über das Internet

Die Nantys verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ausgewählte Software zur einmali­gen Nutzung zu überlassen. Für eine anzahlmässig beliebige Nutzung innerhalb eines Jahres (Jahreslizenz) wird in der Regel zwischen der Nantys und dem Kun­den ein separater Vertrag abgeschlossen. Fehlt ein separater Vertrag, gelten die vorliegenden AGB’s auch für erteilte Jahreslizenzen. Die Nantys verpflichtet sich, dem Kunden ein Benutzerhandbuch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

Sofern die Nutzung gemäss Produktebeschrieb die Zustellung einer Auswertung bzw. eines Berichts beinhaltet, verpflichtet sich die Nantys zur entsprechenden Zustellung in elekt­ronischer Form.

Die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, an den Produkten der Nantys (Software) verbleiben vollumfänglich bei der Nantys.

 

3. Haftung

Die Nantys führt sämtliche Aufträge mit der grösstmöglichen Sorgfalt und der nötigen Qualität durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit übernimmt die Nantys jedoch keine Haftung. Die Haftung der Nantys für Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich wegbedungen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden bzw. indirekte Schäden (entgangener Gewinn) sowie die Haftung für Hilfspersonen. Dies gilt auch für die ausservertragliche Haftung. Die Nantys haftet insbesondere nicht für die Tauglichkeit der bei der Auftraggeberin installierten Drittsoftware und garantiert auch nicht die Funktionalität solcher Produkte innerhalb eines bestimmten IT-Systems oder in Kombination mit einer bestimmten Applikation. Weiter haftet Nantys nicht für Schäden, die auf Fehlmanipulationen an der oder Angriffe auf die Hard- und Softwareumgebung zurückzuführen sind.

 

4. Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit

Nantys und die Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrags zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.

Nantys und die Auftraggeber sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für Datenschutz und Datensicherheit. Nantys erhebt und bearbeitet Personendaten gemäss allfälligen Zusatzvereinbarungen mit der Auftraggeberin und in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und anderen anwendbaren Gesetzen (vgl. auch Datenschutzerklärung auf www.nantys.ch). Die Daten werden auf einem Server mit hoher Datensicherheit gespeichert. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Die Nantys verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Die Nantys ist berechtigt, die Daten in anonymisierter Form zur Weiterentwicklung der eigenen Produkte (Tests) zu verwenden.

Der Auftraggeber gestattet der Nantys ausdrücklich, seine Adresse für Marketingzwecke (z.B. zur Information über neue Leistungen und Produkte) zu verwenden.

 

5. Aufbewahrungspflicht

Die Nantys verpflichtet sich, projektspezifische Unterlagen während fünf Jahren nach der Ablieferung des Untersuchungsberichtes aufzubewahren. Längere Fristen müssen ausdrücklich vereinbart werden.

 

6. Preise /Honorare

Die Preise für die Dienstleistungen, insbesondere Assessments, werden jeweils in der Offerte an den Auftraggeber bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Die Preise für Produkte (Tests) ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Massgeblich sind die jeweils aktuellen, unter www.nantys.com publizierten Versionen. Die Bezahlung der Einzelnutzungen von Produkten (Tests) erfolgt via Kreditkarte oder paypal im Voraus. Die Bezahlung von mehreren Nutzungen ist auf der Basis der bestellten und gelieferten Anzahl «Nutzungscodes» geschuldet, d.h. unabhängig davon, ob die Nutzung tatsächlich erfolgt.

Alle Preise verstehen sich, wo nichts anderes vermerkt, exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

7. Annullationsbedingungen

  1. Assessment: Bei Annullation später als 14 Tage vor dem Durchführungsdatum des Einzel-Assessments werden 50% und später als 7 Tage vor Beginn der Durchführung wird 75 % des Assessmentpreises in Rechnung gestellt.
  2. Beratung: Beendet die Auftraggeberin ein Beratungsprojekt vorzeitig, so sind alle bis dahingeleisteten Aufwendungen zuzüglich 50% des nicht geleisteten Auftragshonorars geschuldet.
  3. Schulung: Bei Annullation später als 30 Tage vor dem Durchführungsdatum der Schulung werden 50% und später als 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der ganze Seminarpreis in Rechnung gestellt.  

 

8. Beizug von Dritten

Die Nantys ist berechtigt, für die Durchführung von Aufträgen Dritte beizuziehen.

 

9. Spesen und Drittkosten

Reisespesen nach effektivem Aufwand (Bahn 1. Kl. bzw. Auto CHF 0.85 pro km), Verpflegung/Übernachtung nach effektivem Aufwand. Kosten für Drittleistungen wie Hotel, Übersetzungen und Produktion von Hilfsmitteln werden durch den Auftraggeber übernommen, resp. in Rechnung gestellt.

 

10. Nutzung von Drittsoftware

Sofern die Nantys den Auftrag mithilfe einer Softwareumgebung eines Dritten zu erbringen hat bzw. der Auftraggeber die Leistungen von Nantys über eine solche nutzt, so erfolgt die Nutzung dieser Softwareumgebung nach den Lizenzbedingungen dieses Dritten. Ohne explizite gegenteilige Vereinbarung beschränkt sich die Leistung der Nantys darauf, die notwendigen Lizenzen zur vertragsgemässen Nutzung der Softwareumgebung zu erwerben. Nantys und der Auftraggeber sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Lizenzbedingungen. Es obliegt dem Auftraggeber zu prüfen, ob die Softwareumgebung den Anforderungen des Kunden betreffend Kompatibilität, Datenschutz und Datensicherheit entspricht.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten Teile der AGB aus irgendeinem Grund unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt. Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Nantys und dem Auftraggeber entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.

Bern, April 2023. 

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